1. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Straubinger Fußballschule (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [jetzt kaufen] in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.straubinger-fussballschule.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballkurs in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

4. Bezahlung

Nach der Anmeldung erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn fällig.

Wiederkehrend stattfindende Kurse werden dem Kunden monatlich im Voraus in Rechnung sowie zur Zahlung fällig gestellt. Der Monatsbeitrag verringert sich nicht infolge etwaiger ferien- und/oder feiertags bedingter Ausfälle.

Einzelkurse und Feriencamps werden dem Kunden in der Regel im Voraus in Rechnung und fällig gestellt. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an die Straubinger Fußballschule fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

7. Sachmängelgewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

8. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer: Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn werden 30% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

9. Durchführung

Für die Dauer der Leistung der Straubinger Fußballschule übertragen die Erziehungsberechtigten dem Campleiter der Straubinger Fußballschule die Aufsichtspflichten und – rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Stützpunktleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Campleiter der Straubinger Fußballschule, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Straubinger-Fußballschule.

10. Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der Straubinger-Fußballschule sind dem jeweiligen Stützpunktleiter der Straubinger- Fußballschule oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Fußballschule führen.

11. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp
Wird ein Fußballkurs vom gastgebenden Verein oder der Straubinger-Fußballschule mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

Erfolgt die Kündigung bzw. Stornierung einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden ohne seitens der Straubinger Fußballschule zu vertretender Pflichtverletzung, hat der Kunde grundsätzlich 100 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten, sofern die Beendigung/Stornierung erst innerhalb der letzten 72 Stunden vor Beginn des Kurses, der Einheit oder des jeweiligen Feriencamps erfolgt.

Die Erklärung über die Kündigung (Stornierung) des Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst zum Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Beendigung (Stornierung) erfolgt.

12. Haftung des Anbieters

Die Haftung der Straubinger Fußballschule, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  3. die Richtigkeit der Beschreibung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

12.1 Camps

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Straubinger Fußballschule keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Straubinger Fußballschule übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die Straubinger Fußballschule haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

Außerhalb der Einheiten, Kurse oder Camps übernimmt die Straubinger Fußballschuhe auch keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen) Kunden. Im Rahmen der Einheiten, Kurse oder Feriencamps bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.

Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist die Straubinger Fußballschuhe zur Absage nicht durchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens der Fußballschule nicht.

Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.

12.2 Onlineshop

Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

13. Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

14. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

15. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach Auffassung des behandelnden Arztes für notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

16. Verwendung der Bildrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter räumen der Straubinger Fußballschule unentgeltlich, unwiderruflich sowie exklusiv, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an allen Fotos, Filmaufnahmen oder sonstigen audiovisuellen Mediendienste sowie sonstigen Produkten und Leistungen ein, die im Zusammenhang mit den Einheiten, Kursen oder Camps der Straubinger Fußballschule unter der Mitwirkung der/des bei der Anmeldung genannten Teilnehmerin/Teilnehmers entstehen.
Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verarbeitung, Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe in allen Medien (z.B. Printmedien wie Broschüren, Flyer, Zeitungen, Zeitschriften, etc.; Internet, Sozialen Netzwerken usw.) sowie für Marketing- und Werbemaßnahmen der Straubinger Fußballschule auch unter Nennung des jeweiligen Nutzers sowie das Recht zur Umgestaltung und Bearbeitung. Bei der Auswertung der Rechte darf der Vor- und Nachname des Kindes genannt werden. Sämtliche Rechte dürfen auch an Dritte übertragen werden. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden dabei von der Straubinger Fußballschule beachtet.

17. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

Auf das zwischen der Anbieterin und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis findet unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Erfüllungsort für Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Straubing, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Straubing. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Vertragssprache ist deutsch.

Stand: 03. November 2021