Angebot!

Feriencamp 2024 – SV Sallach

149,00417,00 (inkl. MwSt.)

Enthält 19% MwSt.
Lieferzeit: nicht angegeben

Dauer: 3-Tagescamp SV Sallach
Datum: Mittwoch, 22. Mai – Freitag, 24. Mai 2024
Uhrzeiten: Wir treffen uns jeden Morgen um 9:30 Uhr, (Ausnahme 1. Camptag ? 9:15 Uhr ? Ausgabe Ausrüstungspaket) dann ziehst Du dich in Ruhe um. Trainingsstart ist um 9:45 Uhr.

  • Zusatzoptionen:

    Optional Spielball von Stanno.
    Werden am ersten Tag des Feriencamps ausgegeben.


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  • *Anzahl Geschwisterkinder

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Artikelnummer: fc-2024-sv-sallach Kategorie: Schlagwörter: , , , Produkt-ID: 6124

Beschreibung

Adresse Feriencamp: SV Sallach, Sportplatzstr. 35, 94333 Geiselhöring
straubinger-fussballschule-plakat-feriencamp-sv-sallach

Zusätzliche Informationen

Teilnahmebedingungen

– Ich bestätige hiermit, dass mein Kind gesund, sportlich belastbar sowie kranken- und unfallversichert ist.
– Mein Kind wird den Anweisungen des Trainerpersonals Folge leisten. Bei groben Verstößen gegen die Regeln akzeptiere ich den Ausschluss vom Lehrgang.
– Bei Verletzungen und dem Verlust von Wertsachen übernimmt die Straubinger Fußballschule keine Haftung.
– Datenschutzhinweis: Ich/wir als Erziehungsberechtigte(r) erkläre(n) mich/uns einverstanden, dass persönliche Daten für eine Adressenliste verwendet werden können und auch während des Lehrgangs aufgenommene Fotos und Videos, auf denen mein/unser Kind ggf. erkennbar ist, für Veröffentlichungen über die Straubinger Fußballschule in den Medien genutzt werden dürfen. Ich/wir kann/können meine/unsere Einwilligung jederzeit durch eine einfache Mitteilung an die Straubinger Fußballschule widerrufen. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Filmaufzeichnungen im Internet nicht sichergestellt werden kann, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Filme kopiert oder verändert haben könnten.
– Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen beim Training und rund um die Fußballschule sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.
– Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.

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